1. Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) regeln die gegenseitigen Beziehungen zwischen der Stiftung Erwachsenenbildung Liechtenstein und dem Antragsteller / der Antragstellerin (nachfolgend «Antragsteller» genannt) in Bezug auf die Vergabe von Weiterbildungsgutschein der Stiftung Erwachsenenbildung Liechtenstein.
2. Leistungsangebot
Mit der Registrierung nimmt der Antragsteller an der Vergabe von Weiterbildungsgutscheinen teil, die von der Stiftung Erwachsenenbildung Liechtenstein durchgeführt wird. Der Gutschein wird von der Stiftung Erwachsenenbildung Liechtenstein finanziert und enthält einen Gesamtwert von CHF 500. Es besteht ein Kontingent von insgesamt 150 Gutscheinen. Das Leistungsangebot der Stiftung Erwachsenenbildung Liechtenstein gilt nur solange der Vorrat reicht.
3. Voraussetzungen
Der Gutschein wird nur unter folgenden Voraussetzungen vergeben:
- Der Wohnsitz des Antragstellers ist Liechtenstein.
- Der Antragsteller ist zwischen 20 und 65 Jahren alt.
- Das zu versteuernde Einkommen ist bei alleinstehenden oder alleinerziehenden Personen höchstens CHF 65'000 pro Jahr. Bei Verheirateten oder Personen in einer Lebensgemeinschaft beträgt es maximal CHF 77'000. (Siehe Angaben bei Ziffer 21 der Steuererklärung)
4. Einlösebedingungen für Gutscheine
- Gutscheine sind nur auf www.erwachsenenbildung.li (und alle von der Stiftung verwalteten Domains) einlösbar.
- Der Gutschein muss vor Kursbesuch beantragt werden.
- Pro Person ist nur ein Gutschein einlösbar.
- Gutscheine haben keinen Marktwert, sind nicht übertragbar und dürfen nicht verkauft werden.
- Der Wert des Gutscheins kann nicht ausbezahlt werden.
- Der Gutschein kann auch in Teilbeträgen eingelöst werden. Der Restbetrag wird vermerkt und kann für weitere Kurse bis Ende 2024 eingelöst werden. Ein Anspruch auf Auszahlung der restlichen Gutscheinsumme besteht nicht.
- Der Kurs muss vor dem 31.12.2024 beginnen.
- Gutscheine können nur bei diesen Kursanbietern eingelöst werden. Die Kurse an der Berufsmittelschule, der Universität Liechtenstein sowie andere Bildungsangebote werden nicht gefördert.
- Den Kurs muss mindestens zu 80 % Prozent besucht werden. Andernfalls wird der Kurs nicht von der Stiftung Erwachsenenbildung Liechtenstein gefördert und muss vom Antragsteller selbst finanziert werden.
- Einlösebedingung für Gutscheine ist das Ausfüllen eines kurzen, anonymisierten Evaluationsbogens nach Kursbesuch.
5. Haftungsausschluss
Es besteht in keiner Weise ein Rechtsanspruch auf einen Gutschein. Die Vergabe wird alleinig durch die Stiftung Erwachsenenbildung Liechtenstein bewerkstelligt. Der Zuspruch auf einen Gutschein wird grundsätzlich nach zeitlichem Eingang des Antrages geregelt. Die Stiftung Erwachsenenbildung Liechtenstein ist berechtigt von dieser Regelung abzuweichen und die Gutscheine nach eigenem Ermessen zu vergeben.
6. Rücktritt durch Antragsteller und Rückerstattung
Vor Kursanmeldung: Der Antragsteller kann jederzeit vor Kursanmeldung vom Kurs zurücktreten ohne dass der Gutscheinbetrag rückzuerstatten ist. Massgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Stiftung Erwachsenenbildung Liechtenstein oder dem jeweiligen Kursanbieter. Dem Antragsteller wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Nach Kursanmeldung: Ab dem Zeitpunkt der Kursanmeldung gelten die Rücktrittsbedingungen des jeweiligen Kursanbieters. Grundsätzlich ist ab Kursanmeldung die Kursgebühr fällig und wird bei Nichtteilnahme am Kurs nicht von der Stiftung Erwachsenenbildung Liechtenstein übernommen.
Bei Nichtteilnahe am Kurs infolge höherer Gewalt (wie Krankheit, Todesfall in der Familie etc.) ist die Gutscheinsumme nicht zurückzuerstatten.
7. Beschwerderecht und Rechtsmittel
Gemäss Art. 11a Abs. 1 des Gesetzes über die Förderung der Erwachsenenbildung kann gegen Entscheidungen der Stiftung Erwachsenenbildung Liechtenstein über die Ausrichtung von Weiterbildungsgutscheinen binnen 14 Tagen ab Zustellung Beschwerde bei der Regierung erhoben werden. Das Verfahren richtet sich nach dem Gesetz über die allgemeine Landesverwaltungspflege.
8. Datenschutzerklärung
Im Übrigen gelten die Datenschutzbestimmungen für Antragsstellende von Weiterbildungsgutscheinen und die Datenschutzbestimmungen der Stiftung Erwachsenenbildung.
9. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser AGB unwirksam und/oder nichtig sein oder werden, so behält der Vertrag im Übrigen seine Wirksamkeit. Die unwirksame und/oder nichtige Bestimmung wird durch eine zulässige Bestimmung ersetzt, die dem mit der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese Vereinbarung unterliegt liechtensteinischem Recht. Gerichtsstand ist das Fürstliche Landgericht in Vaduz.