Über die Stiftung

Stiftung Erwachsenenbildung Liechtenstein

Die Stiftung Erwachsenenbildung Liechtenstein ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts. Sie wurde aufgrund eines Beschlusses des Landtags im Jahr 1999 gegründet. Ihre Aufgabe ist es, die Erwachsenenbildung in Liechtenstein zu koordinieren, die vom Landtag genehmigten Budgetmittel im Sinne des Erwachsenenbildungsgesetzes einzusetzen und generell die Erwachsenenbildung in Liechtenstein zu planen und zu fördern.

 

Unsere Tätigkeiten

Die Tätigkeit der Stiftung Erwachsenenbildung Liechtenstein umfasst die folgenden Schwerpunkte:

 

  • Finanzielle Unterstützung der akkreditierten Trägerorganisationen für Bildungsangebote
  • Materieller und ideeller Beitrag zur Schaffung einer landesweiten Kultur des lebenslangen Lernens
  • Sicherstellung der Sichtbarkeit der Erwachsenenbildung in der Bildungslandschaft Liechtenstein
  • Sicherung des Zugangs zu Bildungsangeboten für alle erwachsenen Einwohner:innen des Landes
  • Internationale Vernetzung und Vertretung des Fürstentums Liechtenstein in verschiedenen nationalen und internationalen Organisationen

Geschichte der Erwachsenenbildung

Gelegentliche und eher unsystematische Versuche, Weiterbildungsmöglichkeiten für Erwachsene zur Verfügung zu stellen, wurden von den liechtensteinischen Landesbehörden ab der zweiten Hälfte des neunzehnten Jahrhunderts unternommen. In den meisten Fällen entstanden sie zunächst nebenbei, das heisst anlässlich anderer Massnahmen. Die Handwerkerschule, welche 1861 durch Verordnung eingeführt wurde, sowie die ergänzenden Zeichenkurse (1865-1872) standen neben den Fortbildungsschulpflichtigen auch «älteren Jünglingen und Männern» ausdrücklich offen.

 

Die ersten Hinweise auf Kurse, die besonders auf die Allgemeinbildung Erwachsener gerichtet waren, stammt aus dem Jahre 1923, da Lehrer der beiden weiterführenden Schulen auf Kosten der Regierung Abendkurse in verschiedenen Schulfächern hielten. Allerdings wurden solche Kurse nur einmal erwähnt; sie wurden anscheinend nicht fortgeführt. Ende der dreissiger Jahre führte das neu eröffnete Collegium Marianum in Vaduz für eine bestimmte Zeit Abendkurse in Stenographie und Sprachen durch.

 

Erst im Jahr 1957/58 wurden von den Landesbehörden organisierte berufliche Weiterbildungskurse für Erwachsene eingeführt. Diese Einrichtungen erfreuten sich ständiger Beliebtheit. In den sechziger Jahren übertraf die Teilnehmerzahl meist 200; 1970 stieg sie auf 350; in der ersten Hälfte der siebziger Jahre schwankte die Zahl zwischen 33 und 400; 1978 wurde die Teilnehmerzahl von über 500 (bei 40 verschiedenen Kursen) erreicht. 1980 wurden 580 Teilnehmer vermerkt. Vaduz war immer das Hauptzentrum dieser Kurse, die Organisation wurde von der Berufsberatungsstelle durchgeführt und hatte somit keine Verbindung zu den eigentlichen Schulbehörden. 1974 übernahm die staatliche Berufsberatungsstelle auch insofern eine Koordinationsfunktion in der Erwachsenenbildung, als sie ein Kursprogramm zusammenstellte und herausgab, welches nicht nur das eigene Kursangebot enthielt, sondern sich auch auf die Veranstaltungen der Hobby-Kurse sowie anderer Organisationen wie des Arbeitnehmerverbandes und des REFAInstituts (Institut für berufliche Weiterbildung in Liechtenstein) erstreckte. Ausserdem boten die Gewerbegenossenschaft, der Arbeitnehmerverband sowie der Bäuerinnenverband ihren Mitgliedern verschiedene Kurse fachlichen und persönlichkeitsbildenden Charakters an. Mehrere grössere Industrieunternehmen organisieren betriebsinterne oder überbetriebliche Weiterbildungsveranstaltungen meist fachlicher Art; die meisten unterstützten auch den externen Kursbesuch ihrer Angestellten.

 

Einen ersten Aufschwung der allgemeinen Erwachsenenbildung erlebte Liechtenstein mit der Gründung einer «Volkshochschule» 1948. Dieses Bildungswerk wurde vom Pfarrer von Schaan, Kanonikus Johannes Tschuor, gegründet. Die Volkshochschule in Schaan war zwei Jahrzehnte lang eine der Hauptträger kultureller Tätigkeit in Liechtenstein. Die letzte Veranstaltung der Volkshochschule fand im Jahre 1976 statt.

 

In der Zeit um 1960 folgten das «Liechtensteinische Bildungswerk - Verein für Erwachsenenbildung» (1961 bis 1966), das «Katholische Bildungswerk Liechtensteiner Unterland» (1961; dieses leistete auch einen Beitrag auf dem Gebiet der beruflichen Weiterbildung und der Berufsberatung; die letzte Veranstaltung fand 1969 statt) und der «Stefanuskreis Liechtenstein». Teils lösten sich diese Institutionen nach Jahren der erfolgreichen Tätigkeit wieder auf, teils etablierten sich neue Trägerschaften.

 

Die ersten Bemühungen um eine strukturierte und institutionalisierte Erwachsenenbildung gehen zur Hauptsache auf Initiativen kirchlicher Kreise zurück. So trat im Laufe der siebziger Jahre die römisch-katholische Kirche nicht nur als Förderer, sondern auch als Träger der Erwachsenenbildung immer stärker hervor. Auch die einzelnen katholischen Pfarreien des Landes sowie die evangelischen Gemeinden organisierten verschiedene Veranstaltungen zur religiösen und allgemeinen Erwachsenenbildung.

 

1963 trat Liechtenstein der «Europäischen Föderation für katholische Erwachsenenbildung» bei. Um die Zusammenhänge mit den westlichen Nachbarn zu festigen, schloss sich Liechtenstein mit mehreren Schweizer Organisationen zusammen zur Bildung einer «Katholischen Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein» (KAGEB). Die Schaffung eines Kultur- und Jugendbeirats durch die Regierung im Jahre 1964 wirkte sich nur in begrenztem Masse auf das Gebiet der Erwachsenenbildung aus: er trug zur Erwachsenenbildung durch die Übernahme des Patronats der Hobby-Kurse bei, welche infolge der 1966 von dem Kultur- und Jugendbeirat veranstalteten Hobbyausstellung eingeführt wurden. Die Organisation der Kurse wurde am Anfang vom Kultur- und Jugendbeirat selbst durchgeführt, wurde dann von Privaten übernommen, zeitweise zentral für das ganze Land, dann dezentralisiert für die einzelnen grösseren Gemeinden; schliesslich gelangte die Administration wieder in staatliche Hände, als sie Mitte der siebziger Jahre von der Berufsberatungsstelle übernommen wurde.

 

Im Zusammenhang mit der Vorbereitungsarbeit zum neuen Schulgesetz von 1971 wurde auch eine gesetzliche Regelung der allgemeinen und beruflichen Erwachsenenbildung und der Berufsbildung in einem Gesetz in Erwägung gezogen; diese Vorhaben scheiterten aber aus verschiedenen Gründen. So liess die Reglementierung der Berufsbildung und der beruflichen Weiterbildung für Erwachsene bis 1976, die Regelung zur Förderung der allgemeinen Erwachsenenbildung gar bis 1979 auf sich warten. Diese organisatorische, strukturelle und finanzielle Regelung der Erwachsenenbildung war dringend nötig, nahm doch die Zahl der Träger und deren Angebote stetig zu.

 

Die staatliche Erwachsenenbildungskommission wurde Ende 1979 konstituiert. Zudem wurde eine Arbeitsstelle für die Erwachsenenbildung geschaffen, die ebenfalls 1979 eröffnet wurde. Bereits im Herbst desselben Jahres gab die Arbeitsstelle ihr erstes Veranstaltungsprogramm heraus. In den darauf folgenden Jahren entfaltete sie ihre Tätigkeiten mit einem immer differenzierteren Angebot an Veranstaltungen.

 

Die berufliche und halbberufliche Weiterbildung war nun separiert von der gut ausgebauten allgemeinen Erwachsenenbildung. Es bestanden jedoch einzelne wichtige und bewährte Einrichtungen wie die von der Berufsberatungsstelle organisierten Weiterbildungskurse. Laut Berufsbildungsgesetz von 1976 ist das Amt für Berufsbildung ausdrücklich befugt, berufliche Weiterbildungskurse nicht nur anzuerkennen, sondern auch nach Bedarf zu organisieren. Ausser den inländischen Veranstaltungen machen die Behörden auch regionale Weiterbildungsangebote bekannt.

 

Das Gesetz zur Förderung der allgemeinen Erwachsenenbildung Nr. 45/1979 wurde bewusst als Rahmengesetz gehalten, um eine staatliche Bevormundung der Erwachsenenbildung zu vermeiden und um eine allfällige staatliche Monopolstellung einzudämmen. Es umfasst denn auch lediglich zwölf Artikel. Die zur Ausführung des Gesetzes erforderliche Verordnung ist nicht erlassen worden; bei Bedarf sind einzelne Regierungsbeschlüsse gefällt worden.

 

Die Erwachsenenbildung soll die Möglichkeit bieten, Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben und soll zur geistigen Entfaltung des einzelnen, insbesondere zur Persönlichkeitsentwicklung und zu vermehrter Anteilnahme der Bevölkerung an den Zeitproblemen beitragen.

 

1999 wurde per Gesetz * die Stiftung «Erwachsenenbildung Liechtenstein» zur alleinigen Trägerin der Erwachsenenbildung bestimmt. Veranstalter sind «Privatpersonen, private Institutionen und Vereinigungen mit Sitz oder Wohnsitz im Inland, die römisch-katholische Kirche und andere von der Regierung anerkannte Religionsgemeinschaften sowie die Gemeinden». Vorher waren «die römischkatholische Kirche und andere christliche Religionsgemeinschaften, die Gemeinden und gemeinnützige private Institutionen und Vereinigungen mit Sitz oder Wohnsitz im Inland« Träger und Veranstalter der Erwachsenenbildung. Die Erwachsenenbildungskommission wurde aufgehoben, die Stiftung koordiniert sich selbst unter Aufsicht der Regierung.

 

Die allgemeine Erwachsenenbildung hat sich zur Aufgabe gemacht, ein ausgewogenes Angebot an Kursen zur Alltagsbewältigung in beruflichen, gesellschaftlichen, politischen und auch ethischen Fragen anzubieten.

Quelle

* Anmerkung der Stiftung Erwachsenenbildung Liechtenstein: Seit einer Gesetzesänderung per Januar 2008 sind Veranstalter gemeinnützige Organisationen mit Sitz im Inland, die von der Liechtensteinischen Steuerverwaltung als gemeinnützig anerkannt sind, die römisch-katholische Kirche und andere von der Regierung anerkannte Religionsgemeinschaften und die Gemeinden.

 

(Die Gesetzesänderung ist am Tag der Kundmachung in Kraft getreten, d.h. am 31. Januar 2008.)